GARANTIE
BRINGEN WIR SIE WIEDER AUF DIE STRASSE!
Greyp-Produkte wurden von Greyp Bikes d.o.o. nach den höchsten Qualitätsstandards hergestellt und getestet.
Diese eingeschränkte Garantie von Greyp Bikes d.o.o. deckt Material- und Verarbeitungsfehler an neuen Greyp-Produkten ab. Greyp garantiert dieses Produkt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Erstkauf gegen Material- oder Verarbeitungsfehler. Greyp ersetzt jedes Produkt oder Produktteil, das sich bei normaler Installation, Verwendung, Wartung und Instandhaltung als defekt erweist, weil es unsachgemäß verarbeitet wurde und/oder Materialfehler aufweist.
Wenn Greyp nicht in der Lage ist, ein Ersatzprodukt zu liefern und eine Reparatur nicht praktikabel ist oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann, ist Greyp berechtigt, den Kaufpreis gegen Rückgabe des Produkts zu erstatten.
Bei Garantieansprüchen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns: customersupport@greyp.com.
Unser Support-Team wird Ihnen gerne weiterhelfen!
ALLGEMEINES
Diese Garantie gilt nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Diese Garantie gilt nicht für Leihfahrräder oder kommerziell genutzte Fahrräder. Nur Verbraucher, die Greyp-Produkte von autorisierten Greyp-Einzelhändlern oder -Wiederverkäufern oder über die Greyp-Website kaufen, können unsere eingeschränkten Garantien in Anspruch nehmen. Diese Garantie deckt keine Schäden oder Defekte ab, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung, Änderungen am ursprünglichen Design, höhere Gewalt, Unfälle, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Montage, Bedienungsfehler, Wasserschäden oder unsachgemäße Nachwartung entstanden sind. Greyp schließt ausdrücklich Schäden an Fahrrädern aus, die für Sprünge, Stuntfahrten, Verleihprogramme, beobachtete Trials und ähnliche extreme Fahrten oder Veranstaltungen verwendet werden.
Auch Begleit- und Folgeschäden sind nicht versichert. Greyp deckt zu keiner Zeit und aus keinem Grund die Kosten für den internationalen Versand im Rahmen der Garantie ab. Diese Garantie beschränkt sich ausdrücklich auf den Ersatz defekter Teile durch gleich- oder höherwertige Teile nach dem alleinigen Ermessen von Greyp Bikes d.o.o.
Die Reparatur, der Ersatz oder die Rückerstattung des Kaufpreises, wie in dieser Garantie vorgesehen, ist das einzige Rechtsmittel des Käufers. Greyp Bikes übernimmt keine weiteren Verpflichtungen oder Haftungen in Verbindung mit dieser Garantie und ermächtigt auch niemanden, diese für sich zu übernehmen. Greyp Bikes haftet weder gegenüber dem Käufer noch gegenüber einer anderen Person für zufällige, besondere oder Folgeschäden, die sich aus dieser Garantie oder einer stillschweigenden Garantie ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden für Personen- oder Sachschäden oder wirtschaftliche Verluste, unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, Garantie, Fahrlässigkeit oder Produkthaftung im Zusammenhang mit ihren Produkten beruhen.
Einige Komponenten eines Greyp-Bikes unterliegen aufgrund ihrer Funktion einem Verschleiß. Der Grad der Abnutzung hängt von der Pflege und Wartung sowie der Art der Nutzung des Fahrrads ab. Bei Fahrrädern, die häufig im Freien stehen, kann es auch zu einem erhöhten Verschleiß durch Witterungseinflüsse kommen. Die unten aufgeführten Komponenten müssen regelmäßig gewartet werden. Dennoch werden sie je nach Bedingungen und Nutzungsintensität früher oder später das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Teile, die ihre Verschleißgrenze erreicht haben, müssen ausgetauscht werden.
Wiederaufladbare Batterie
Antriebskette
Bremsbeläge
Bremsflüssigkeit (DOT)
Bremsscheiben/Rotoren
Bremsschläuche
Gehäuse von Bremszügen
Dichtungen von Aufhängungselementen
Griffe
Kabel/Steckverbinder
Kettenblätter
Lampen
Innenrohre
Ritzel
Sattelüberzug
Schmiermittel
KOMPONENTEN
Batterie
Die Greyp Lithium-Batterie hat am Ende der Garantiezeit garantiert noch 70% ihrer ursprünglichen Kapazität. Wenn die Batterie innerhalb der ersten 12 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum vollständig ausfällt, wird sie kostenlos ersetzt oder repariert. Lithiumbatterien müssen gepflegt und gewartet werden, um ihre Lebenserwartung zu maximieren. Das Aufladen des Akkus, während das Fahrrad der Sonne ausgesetzt ist (Lufttemperatur über 30 °C), verkürzt seine Lebensdauer. Bei Missbrauch des Akkus erlischt die Garantie. Die Garantie erlischt in den folgenden Fällen:
wenn der Schaden durch einen Stromstoß entstanden ist
wenn der Schaden durch die Verwendung eines ungeeigneten Ladegeräts verursacht wurde
wenn der Schaden durch die Verwendung eines ungeeigneten Ladegeräts verursacht wurde
wenn der Schaden durch unsachgemäße Wartung oder anderen Missbrauch entstanden ist
wenn der Schaden durch normale Abnutzung entstanden ist
wenn der Schaden durch einen Wasserschaden entstanden ist
wenn die Batterie bei Temperaturen unter 0°C geladen wird
wenn die Batterie nicht jeden Monat aufgeladen wird
Falls ein Akku für die Rücksendung an Greyp ausgebaut werden muss, ist der Kunde dafür verantwortlich, den Akku sicher auszubauen und auf eigene Kosten an Greyp zu senden. Greyp erstattet dem Kunden die Kosten für seine eigene Arbeit und Ersatzteile in den ersten 12 Monaten des Besitzes des Fahrrads. Greyp übernimmt die Kosten für die Rücksendung des Akkus an den Kunden. Greyp behält sich das Recht vor, die Batterie nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen. Alle Lithium-Batterien müssen als Gefahrgut der Klasse 9 (HAZMAT) versandt werden und müssen in Übereinstimmung mit allen lokalen und internationalen Gesetzen versandt werden. Die von Greyp verkauften Lithium-Batterien dürfen NIEMALS an Bord eines Passagierflugzeugs mitgenommen werden.
Rahmen
Für den Greyp-Rahmen gilt eine Garantie von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum für den Erstbesitzer. Sollte sich ein Rahmen als defekt erweisen, übernimmt Greyp für die ersten 12 Monate ab dem ursprünglichen Herstellungsdatum die Kosten für den EU-Versand, die Ersatzteile und die Arbeitskosten für den Ersatz des Rahmens. Die Kosten für die Reparatur/Erneuerung von Sonderlackierungen sind zu keinem Zeitpunkt in der Rahmengarantie enthalten.
Motor
Für den Motor gilt eine Garantie von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum, dass er frei von Mängeln ist. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung des Motors an Greyp erfordert, ist der Kunde für den Ausbau und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp übernimmt die Kosten für die Teile, die eigene Arbeit und den Rückversand.
Elektronik
Für die elektronischen Komponenten gilt eine 12-monatige Garantie ab dem ursprünglichen Kaufdatum auf Fehlerfreiheit. Im Falle eines Garantieanspruchs, bei dem die Elektronik an Greyp zurückgeschickt werden muss, ist der Kunde für den Ausbau und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp übernimmt die Kosten für die Teile, die Arbeit im Haus und den Rückversand.
Bremsen
Für die Bremsen gilt eine Garantie von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum, dass sie frei von Mängeln sind. Der normale Verschleiß der Bremsbeläge ist nicht abgedeckt. Gewährleistungsansprüche auf Komponenten werden gemäß den Richtlinien der Komponentenhersteller geltend gemacht. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung der Komponenten an Greyp erfordert, ist der Kunde für den Ausbau und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp übernimmt die Kosten für Teile, Eigenleistung und Rückversand.
Aufhängung
Für die Aufhängungen gilt eine Garantie von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum, dass sie frei von Mängeln sind. Normaler Verschleiß der Aufhängung, wie z. B. Ölwechsel und undichte Dichtungen, sind nicht abgedeckt. Garantieansprüche auf Komponenten werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Komponentenhersteller geltend gemacht. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung der Komponenten an Greyp erfordert, ist der Kunde für den Ausbau und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp übernimmt die Kosten für Teile, Eigenleistung und Rückversand.
Antriebsstrang
Der Antriebsstrang umfasst die Ritzel, das Schaltsystem, die Kette und die Räder. Für den Antriebsstrang gilt eine Garantie von 12 Monaten ab dem ursprünglichen Kaufdatum, dass er frei von Mängeln ist. Normale Abnutzungserscheinungen des Antriebsstrangs wie Ketten- und Ritzelverschleiß, platte Reifen, verbogene Räder und abgenutzte Reifen sind nicht abgedeckt. Gewährleistungsansprüche für Komponenten werden gemäß den Richtlinien der Komponentenhersteller geltend gemacht. Im Falle eines Garantieanspruchs, der die Rücksendung der Komponenten an Greyp erfordert, ist der Kunde für den Ausbau und den Versand an Greyp verantwortlich. Greyp übernimmt die Kosten für Teile, eigene Arbeit und Rückversand.